Habitatgestaltung
Aufgrund von Eingriffen kann es dazu kommen das betroffene Arten umgesiedelt werden müssen. Dies findet in enger Absprache mit den Behörden statt und unter Anlehnung an den § 45 BNatSchG. Wir bringen Erfahrung und die jeweiligen Artenkenntnis in der Habitatgestaltung mit, um Habitate für Arten wie z.B. Zauneidechsen oder Schlingnatter aufzubauen. Wir führen die dazugehörige Dokumentation durch und sind in einem engen Austausch mit den Behörden.